AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Frauenhotels Hanseatin

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für die Kundin erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

II. Vertragsabschluss, VertragspartnerInnen

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags der Kundin durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. VertragspartnerInnen sind das Hotel und die Kundin. Hat eine Dritte für die Kundin (als Gästin) oder die Kundin für eine Dritte (als Gästin) bestellt, haftet die Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit der Kundin als GesamtschuldnerInnen für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung der Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die von der Kundin gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Die Kundin ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihr in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

IV . Rücktritt der Kundin (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels/No Show)

1. Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn die Kundin vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und der Kundin ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann die Kundin bis dahin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht der Kundin erlischt, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Termin ihr Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Bei von der Kundin nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Die Kundin ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht der Kundin innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kundinnen nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und die Kundin auf Rückfrage des Hotels auf ihr Rücktrittsrecht nicht verzichtet bzw. nicht umbucht.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B.

· falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person der Kundin oder des Zwecks, gebucht werden;

· das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, Sicherheit oder Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch der Kundin auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Die Kundin erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen der Kundin ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Erscheinen die Kundin bzw. die Gästin nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben.

2. Die Kundin hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer / sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

4. Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassten Zimmer grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche der Kundin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Kundin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die Kundin ist verpflichtet, das ihr Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel der Kundin nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Soweit der Kundin ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Bewachung erfolgt nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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